Am 16.03.2006 hat der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und DIE GRÜNEN das Gesetz zur Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes angenommen. Das Gesetz verlegt für die Außengastronomie den Beginn der Sperrzeit von 22 Uhr auf 24 Uhr – dies ist der maßgebliche Zeitpunkt für die Einhaltung der Nachtruhe – und ermöglicht Gastronomiebetrieben, ihre Biergärten ab dem kommenden Sommer länger geöffnet zu halten.
Die Städte und Gemeinden können den Beginn der Sperrzeit allerdings in bestimmten Gebieten eigenmächtig auf 22 Uhr vorverlegen, wenn dies zum Schutz der Nachbarschaft geboten ist. Inwieweit die Kommunen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, bleibt abzuwarten. In Kerngebieten (Stadtzentren) ist eine solche Vorverlegung allerdings nicht zulässig.
Achtung: Die Änderung bezieht sich nur auf die Außengastronomie. Im Übrigen bleibt es dabei, dass die Nachtruhe um 22 Uhr beginnt und einzuhalten ist. Das Gesetz erlaubt also nicht, nach 22 Uhr noch eine Balkonparty zu veranstalten.
Das Änderungsgesetz erlaubt den Gemeinden außerdem die Durchführung von Großveranstaltungen, insbesondere von sogenannten Public-Viewing-Veranstaltungen, bis 1 Uhr des Folgetages, soweit sie im Zusammenhang stehen mit in Deutschland stattfindenden Ereignissen von herausragender internationaler Bedeutung. Damit soll ermöglicht werden, dass während der Fußball-Weltmeisterschaft in diesem Jahr Fußballspiele auch auf großen Videoleinwänden an öffentlichen Orten gezeigt werden können.