Das sogenannte “Bosmann-Urteil” des Europäischen Gerichtshofs vom 15.12.1995 revolutionierte den europäischen Spitzensport. Das Gericht hatte die bis dahin gültigen Transferregelungen und Ausländerbeschränkungen in den Mannschaftssportarten für nichtig erklärt, sodass nun plötzlich eine unbeschränkte Anzahl ausländischer Sportler in der eigenen Mannschaft eingesetzt werden durften. Die Folgen waren gravierend. Die Motivation der Vereine, ihren eigenen Nachwuchs auszubilden, sank. Schließlich stand mit der Verpflichtung eines Ausländers nun eine einfachere und schnellere Möglichkeit der Personalrekrutierung zur Verfügung.
Ähnlich bedeutend für die europäische Sportlandschaft könnte das Gerichtsverfahren werden, das der belgische Fußballverein SC Charleroi angestrengt hat. Der Club hat die FIFA auf Schadensersatz verklagt, weil sie angeordnet hatte, dass ein ausländischer Spitzenspieler des Clubs an einem Spiel seiner Nationalmannschaft teilnehmen musste, obwohl der Club seinen Spieler schonen wollte. Der Spieler verletzte sich beim Länderspiel, viel dadurch für einige Monate aus und stand auch seinem Club nicht zur Verfügung, der deshalb – so behauptet er – die Qualifikation für die Champions League nicht schaffte.
Sollte, wovon auszugehen ist, der Rechtsstreit vom zuständigen belgischen Handelsgericht dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden, so könnte die aktuelle Länderspielpraxis bald Geschichte sein. Voraussetzung ist allerdings, dass der Europäische Gerichtshof die von der FIFA geschaffene Verpflichtung eines Spielers, an Spielen seiner Nationalmannschaft teilzunehmen, für europarechtswidrig hält.