Ein mutmaßlicher Mörder, der seit acht Jahren in Untersuchungshaft sitzt und noch immer auf ein Urteil wartet, hat erfolgreich Verfassungsbeschwerde gegen seine Inhaftierung erhoben. Die Verfassungsrichter sahen den Angeklagten, dem das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion mit sechsfachem Mord und zweifachem Mordversuch vorgeworfen wird, in seinem Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes verletzt (Beschluss vom 23.09.2005, Az.: 2 BvR 1315/05). In einem Rechtsstaat könne es nicht angehen, dass «die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte nach acht Jahren Untersuchungshaft nicht mehr in Händen halten als einen dringenden Tatverdacht».
Bei allem Verständnis für die Strafverfolgungsbehörden, die es bei ihren Ermittlungen häufig besonders schwer haben: Acht Jahre sind ein Skandal!