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Zweimonatige Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag zu kurz 

 September 30, 2005

von  RA Finkeldei

Eine formularmäßig vereinbarte Ausschlussfrist von zwei Monaten für alle Ansprüche aus einem Arbeitsvertrag ist unwirksam. Dies hat das Bundesarbeitsgericht am 28.09.2005 entschieden (Az.: 5 AZR 52/05). Der Arbeitnehmer werde unangemessen benachteiligt, wenn ihm weniger als drei Monate für die Geltendmachung seiner Ansprüche blieben. Daher entfalte eine solche Ausschlussfrist wegen Verstoßes gegen AGB-Recht keine Wirkung.

Arbeitnehmer haben also für die Geltendmachung vertraglicher Ansprüche gegen ihren Arbeitgeber grundsätzlich mindestens drei Monate Zeit.

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