Manche Vorschriften dokumentieren deutlich, dass sie das Werk von Menschen sind, die besser Brötchen oder dergleichen verkaufen sollten. Zu diesen Vorschriften gehört auch § 37b des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III). Dort heißt es:
Personen, deren Versicherungspflichtverhältnis endet, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses hat die Meldung jedoch frühestens drei Monate vor dessen Beendigung zu erfolgen. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis.
Das Wort “frühestens” stiftet Verwirrung unter den Juristen: Meinte der Gesetzgeber entgegen dem Gesetzeswortlaut nicht doch “spätestens”? Wenn er wirklich “frühestens” gemeint hätte, dann hätte er sinnvollerweise etwa so formulieren müssen: “… kann die Meldung jedoch auch noch bis zum Zeitpunkt der Beendigung erfolgen.” Die Bedeutung des Wortes “frühestens” läuft zudem Sinn und Zweck der Vorschrift zuwider. Schließlich soll § 37b SGB III sicherstellen, dass die Agentur für Arbeit schnellstmöglich vom Ende des Versicherungspflichtverhältnisses erfährt.
Dass man ein Gesetz gefälligst deutlicher zu formulieren hat, hat jetzt das Sozialgericht Dresden entschieden (Urteil vom 16.08.2005 – Az.: S 29 AL 1680/04). Das Gericht gab einer Frau Recht, der das Arbeitslosengeld gekürzt worden war, weil sie sich nicht spätestens drei Monate vor dem Ende ihres befristeten Anstellungsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet hatte. Die Richter hielten dies für nicht haltbar und wiesen darauf hin, dass die Vorschrift so undeutlich sei, dass sie selbst von Juristen nicht verstanden werden könne. Dies sei wohl auch der Grund, warum der Gesetzgeber derzeit an einer Änderung der Formulierung arbeitet.
Hoffentlich führt die neue Formulierung dann nicht zu noch mehr Verwirrung!