.st0{fill:#FFFFFF;}

“Matador-Mix” in Ordnung 

 September 10, 2005

von  RA Finkeldei

Eine 50 Jahre alte Berlinerin ist mit ihrer Schmerzensgeldklage gegen den Süßwarenhersteller Haribo vor dem Oberlandesgericht Köln gescheitert. Die Frau hatte vier Monate lang täglich eine 400-Gramm-Packung des Haribo-Produkts “Matador-Mix” verzehrt und im Februar 2004 u. a. einen Kreislaufzusammenbruch erlitten.

Der “Matador-Mix” weise keinen Produktfehler auf, bestätigten die Richter das Urteil der ersten Instanz. Insbesonders habe Haribo nicht auf etwaige Gesundheitsgefahren bei verstärktem Verzehr der Lakritzmischung hinweisen müssen (Urteil vom 07.09.2005, Az.: 27 U 12/04, rechtskräftig).

Verwandte Beiträge:


Düsseldorfer Tabelle 2024


Düsseldorfer Tabelle 2022


Bagatellgrenze für den Versorgungsausgleich

{"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}