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Das Eigentor 

 Oktober 17, 2010

von  RA Finkeldei

Ich erhielt ein Schreiben der Rechtsanwältin der Gegenseite. Die Kollegin verlangte recht selbstbewußt die Herausgabe sämtlicher Unterlagen, die das streitgegenständliche Vertragsverhältnis betreffen.

Dies ist ungewöhnlich. Ein Anspruch auf Herausgabe von Vertragsunterlagen besteht nämlich in der Regel gar nicht, von wenigen Ausnahmen einmal abgesehen. Und die Herausgabe dieser Unterlagen aus Kulanz kann dem eigenen Mandanten grundsätzlich nur schaden, versetzt man doch den Gegner hierdurch möglicherweise erst in die Lage, etwaige Ansprüche gegen den eigenen Mandanten geltend zu machen bzw. einzuklagen.

Dennoch war ich – nach Rücksprache mit meinem Mandanten – bereit, der Bitte nachzukommen.

Da ich jedoch am Tag nach Erhalt des Schreibens für eine Woche in den Urlaub fuhr, bat ich die Kollegin per E-Mail um eine Fristverlängerung um eine Woche. Ihre Antwort überraschte mich. Sie lehnte die Fristverlängerung schroff ab.

Ich ließ die (nicht verlängerte) Frist verstreichen ohne die gewünschten Unterlagen vorzulegen und ohne mich erneut zu melden. Ich erhielt sodann ein weiteres Schreiben der Kollegin, in dem ich gefragt wurde, wann mit dem Eingang der Unterlagen zu rechnen sei.

Sie weiß es noch nicht, aber hier kann ich es ja schon einmal verraten: Sie wird die gewünschten Unterlagen nicht mehr erhalten. Das freche Vorgehen der Kollegin hat meinem Mandanten und mir nämlich die Lust genommen, aus reiner Freundlichkeit einen Anspruch zu erfüllen, der in Wahrheit gar nicht besteht.

Das nennt man wohl ein Eigentor!

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