Hier hatte ich erläutert, dass sich Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus wegen des Skiunfalls, bei dem die 41-jährige Slowakin Beata C. ums Leben kam, der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht hat. Ich äußerte allerdings die Vermutung, dass er wegen seiner erheblichen eigenen Verletzungen möglicherweise nicht zu einer Geldstrafe verurteilt würde.
Mit meiner Vermutung lag ich offensichtlich daneben. Dieter Althaus ist heute in einer Blitzverhandlung vor dem Strafgericht in Irdning zu einer Geldstrafe von insgesamt 33.300,00 Euro verurteilt worden (180 Tagessätze zu je 185,00 Euro). Zusätzlich muss er 5.000,00 Euro Schmerzensgeld an den Ehemann der verstorbenen Beata C. zahlen.
Nach österreichischem Recht gilt Althaus damit als vorbestraft; vorausgesetzt das Urteil wird rechtskräftig.
Althaus wohnte der Verhandlung nicht bei. Er hatte zuvor in einer schriftlichen Stellungnahme mitgeteilt, sich an den Unfall nicht erinnern zu können, hierfür aber die volle Verantwortung übernehmen zu wollen.
Es bleibt abzuwarten, ob Althaus erneut für den Posten des Ministerpräsidenten kandidieren wird.