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“vom Ableben Gebrauch machen” 

 November 28, 2008

von  RA Finkeldei

Jemand übersandte mir einen Vergleichsvorschlag. Darin heißt es:

“Sollte der Käufer von seinem Ableben Gebrauch machen, […]”

Lange nicht mehr eine so verkorkste Formulierung gelesen.

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