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Haustür muss abgeschlossen werden 

 Juli 19, 2006

von  RA Finkeldei

Wer seine Haustür nicht abschließt, muss im Fall eines Einbruchs damit rechnen, dass die eigene Versicherung nicht zahlt. Nach einem Urteil des Landgerichts Koblenz (Az.: 16 O 150/04) darf der Einbruchversicherer jedenfalls dann die Zahlung verweigern, wenn die Tür bei Abwesenheit des Versicherten über Nacht nicht abgeschlossen war. In einem solchen Fall handele der Hauseigentümer grob fahrlässig.

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