.st0{fill:#FFFFFF;}

Haustür muss abgeschlossen werden 

 Juli 19, 2006

von  RA Finkeldei

Wer seine Haustür nicht abschließt, muss im Fall eines Einbruchs damit rechnen, dass die eigene Versicherung nicht zahlt. Nach einem Urteil des Landgerichts Koblenz (Az.: 16 O 150/04) darf der Einbruchversicherer jedenfalls dann die Zahlung verweigern, wenn die Tür bei Abwesenheit des Versicherten über Nacht nicht abgeschlossen war. In einem solchen Fall handele der Hauseigentümer grob fahrlässig.

Verwandte Beiträge:


Rotlichtverstoß 2026: Bußgeld, Punkte & Fahrverbot


Sozialauswahl bei Kündigung 2026: Ihre Rechte


Versorgungsausgleich 2026: So schützen Sie Ihre Rente

{"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}
>