Abgemahnt – Was tun?

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Diese Frage stellen sich tagtäglich hunderte von Menschen. Im Zeitalter von eBay & Co. ist die Zahl der ausgesprochenen Abmahnungen höher denn je. Das hat in erster Linie den Grund, dass das Auftreten am Markt transparenter geworden ist. Wer über das Internet verkauft, der kommt in den Genuss einer besonders großen Zahl potentieller Kunden, aber halt auch in die missliche Lage, von vielen Menschen “beobachtet” zu werden. Wer sein Online-Angebot nicht rechtlich einwandfrei gestaltet, der sieht sich immer häufiger dem Risiko ausgesetzt, für sein Fehlverhalten abgemahnt zu werden.

Was ist überhaupt eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist nichts anderes als ein Hinweis auf rechtswidriges Verhalten verbunden mit der Aufforderung, dieses in Zukunft zu unterlassen. In der Praxis werden mit einer Abmahnung aber noch weitere Erklärungen verbunden.

Strafbewehrte Unterlassungs- & Verpflichtungserklärung

In der Regel hat der Abmahner gegen den Abgemahnten einen Anspruch darauf, dass letzterer sein rechtswidriges Verhalten zukünftig unterlässt. Damit der Abmahner diesen Unterlassungsanspruch gerichtlich durchsetzen kann, muss er dem Abgemahnten zunächst die Möglichkeit einräumen, die Klageerhebung durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung abzuwenden. Der Abgemahnte erklärt in einem solchen Fall, dass er sein Verhalten in Zukunft unterlassen werde und er sich verpflichte, eine angemessene Strafe an den Abmahner zu zahlen, wenn er sich an dieses Versprechen nicht halte.

Aufforderung zur Kostenerstattung

Der Abgemahnte wird in der Regel gleichzeitig dazu aufgefordert, dem Abmahner die Kosten der Abmahnung zu erstatten. Zu diesen Kosten gehören in erster Linie die Anwaltskosten, die dem Abmahner dadurch entstanden sind, dass er einen Rechtsanwalt mit der Abmahnung beauftragt hat. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, ist eine solche Erstattungspflicht in der Regel zu bejahen.

Auskunftsverlangen

In manchen Fällen, etwa bei Verstößen gegen das Markengesetz, geht mit der Abmahnung die Aufforderung einher, dem Abmahner eine bestimmte Auskunft zu erteilen (z. B. von wem ein Produkt, das das Markenrecht des Abmahners verletzt, bezogen wurde).

Schadensersatzverlangen

Schließlich gibt es Fälle, in denen zugleich Schadensersatz und/oder die Abgabe der Erklärung verlangt wird, dass sämtlicher durch das rechtswidrige Verhalten entstandener Schaden ersetzt werde. Hierher gehört auch das Verlangen, eine Lizenzgebühr zu entrichten für die unberechtigte Nutzung eines fremden Rechts.

Die richtige Vorgehensweise

Ob und wie gegen eine Abmahnung vorgegangen werden sollte, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Einen Königsweg, der für jeden Sachverhalt gleichermaßen gilt, gibt es nicht. So kann es in dem einen Fall zweckmäßig sein, die verlangte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und die Abmahnkosten zu erstatten, in dem anderen Fall dagegen, die Erstattung der Abmahnkosten abzulehnen. In jedem Fall aber sollte gegen eine Abmahnung nicht ohne anwaltliche Hilfe vorgegangen werden.

Die Antwort auf die in der Überschrift aufgeworfene Frage lautet daher: Suchen Sie sofort einen Rechtsanwalt auf um mit ihm die Rechtmäßigkeit der Abmahnung und das weitere Vorgehen zu besprechen.

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