Dieser Satz ist zwar mit Vorsicht zu genießen. In der Regel hat er aber Gültigkeit; und zwar auch dann, wenn der Vordermann eine Vollbremsung macht, weil die Ampel «gelb» zeigt. Dies entschied das Landgericht München I mit Urteil vom 10.06.2005 (Az.: 17 S 3311/05). Zeige eine Ampel «gelb», sei jederzeit damit zu rechnen, dass der vorausfahrende Kraftfahrzeugführer seinen Pkw unvermittelt bremst und anhält.
“Wer auffährt, hat Schuld”
Oktober 12, 2005
von RA Finkeldei