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Warnung vor dem Alleingang 

 Oktober 9, 2011

von  RA Finkeldei

Gleich mehrere Fälle aus der vergangenen Woche veranlassen mich zu dem folgenden wichtigen Hinweis: Wer eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten hat, sollte unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Vor einem Alleingang ohne juristische Beratung kann ich nur eindringlich warnen.

Mehrere Mandanten beauftragten mich nun, nachdem sie im Vorfeld bereits eine von ihnen selbst modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben hatten, mit ihrer Vertretung. Der Grund dafür, warum sie nun plötzlich doch einen Anwalt hinzuzogen, war folgender: Die Abmahnkanzleien hatten ihnen mitgeteilt, dass sie die von ihnen selbst modifizierte Unterlassungserklärungen nicht akzeptieren würden, da sie inhaltlich falsch seien. Die Mandanten hatten sich Muster für modifizierte Unterlassungserklärungen im Internet heruntergeladen und diese selbst an ihre Bedürfnisse angepasst. Hierbei machten sie die unterschiedlichsten Fehler. Der eine hatte als Unterlassungsschuldner eine andere Person eingetragen und damit der Gegenseite einen weiteren Anspruchsgegner beschafft, der andere hatte die Unterlassungserklärung der falschen Person gegenüber abgegeben und wieder ein anderer hatte die zu unterlassende Handlung schlicht und einfach falsch beschrieben.

Sicher: Wer einmal verstanden hat, wie eine modifizierte Unterlassungserklärung auszusehen hat, der mag auch ohne Anwalt auskommen. Aber das erforderliche Wissen sollte man sich – wie diese Fälle zeigen – nicht im Internet beschaffen. Jedenfalls die erste Abmahnung sollte man zum Anlass nehmen, den Fall einmal ausführlich mit einem Rechtsanwalt zu besprechen, der hiervon etwas versteht.

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