Verkehrsunfall

Flyer VerkehrsunfallSollte man nach einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt aufsuchen? – Auf jeden Fall! Nur eine kompetente juristische Beratung stellt sicher, dass   Sie keine wirtschaftlichen oder persönlichen Nachteile erleiden; und zwar unabhängig davon, ob Sie eine (Teil-)Schuld an dem Verkehrsunfall trifft oder nicht.

Schadensersatz / Schmerzensgeld

Wenn Sie selbst Unfallgeschädigter sind, wenn also Ihr Fahrzeug beschädigt wurde oder Sie verletzt wurden, muss geprüft werden, ob Ihnen Schadensersatz oder Schmerzensgeld zusteht. Hierbei ist von entscheidender Bedeutung, wen das überwiegende Verschulden an dem Verkehrsunfall trifft. Die Beantwortung dieser Frage sollten Sie unbedingt einem Juristen überlassen. Weisheiten wie “Wer auffährt, hat immer Schuld”, sind bloße   Halbwahrheiten und spiegeln lediglich gefährliches Halbwissen wider. Seien Sie schlauer als andere und holen Sie sich juristischen Rat! Das weitere Vorgehen nach einem Verkehrsunfall sollte unbedingt mit einem Rechtsanwalt abgestimmt werden. Ein Fehlverhalten in diesem Bereich kann nämlich schnell finanzielle Einbußen zur Folge haben. “Muss ein Sachverständiger hinzugezogen werden, um den Schaden zu begutachten?”, “Kann der Reparaturauftrag erteilt werden, ohne die eigene Beweisführung zu erschweren?” und “Was sollte der eigenen und der fremden Haftpflichtversicherung mitgeteilt werden?” – diese und ähnliche Fragen sollten Sie einen Rechtsanwalt beantworten lassen.

Einen Rechtsanwalt sollten Sie auch dann aufsuchen, wenn sich die gegnerische Haftpflichtversicherung kooperativ zeigt und schnell nach dem Unfall ihre Regulierungsbereitschaft anzeigt. Denn ein solches Verhalten der gegnerischen Versicherung hat in der Regel nur das Ziel, Sie vom Aufsuchen eines   Rechtsanwalts abzuhalten, weil der Versicherer sonst womöglich noch tiefer in die Tasche greifen muss.

Anwaltskosten zahlt die Versicherung

Soweit Sie selbst an dem Verkehrsunfall keine Schuld trifft, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung übrigens auch Ihre Anwaltskosten übernehmen. Mit den Anwaltsgebühren haben Sie dann nichts zu tun, wenn Sie nicht ohnehin eine Rechtsschutzversicherung haben.

Laden Sie sich den Flyer “Verkehrsunfall. Was nun? – Die Anleitung für’s Handschuhfach” (4,9 MB) als PDF-Datei herunter. Darin finden Sie nützliche Tipps für das richtige Verhalten bei bzw. nach einem Verkehrsunfall.