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Steuerbefreiung für Karstadt? 

 April 15, 2010

von  RA Finkeldei

Zur Rettung des in Insolvenz befindlichen Karstadt-Konzerns haben die Gläubiger nach einer Meldung der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) vom 15. April 2010 auf 97 Prozent ihrer Forderungen verzichtet. Karstadt wurden also 97 Prozent seiner Schulden erlassen, um ein Überleben der Warenhauskette und der vielen Tochtergesellschaften zu gewährleisten.

Steuerrechtlich ist der Schuldenerlass als außerordentlicher Ertrag zu qualifizieren. Eine Reduzierung der Verbindlichkeiten wird der Mehrung des Kapitals gleichgestellt. Und zwar zurecht. Ob die Schulden eines Unternehmens um 100.000 EUR sinken oder das Vermögen eines Unternehmens um 100.000 EUR steigt, macht im Ergebnis keinen Unterschied.

Nun ist es nur logisch, dass der Betrag, um den die Schulden schrumpfen, zu versteuern ist. Der Schuldenerlass führt also dazu, dass Karstadt für den Betrag, um den sich seine Schulden reduzieren, Gewerbesteuer an die Gemeinden zahlen muss.

Einige Gemeinden, darunter auch die Stadt Bottrop, ziehen nun in Erwägung, Karstadt die Gewerbesteuer zu erlassen. Dies soll ein weiterer Beitrag zur Rettung des Konzerns sein.

Was auf den ersten Blick als positiver Beitrag zur Unternehmensrettung erscheint, entpuppt sich bei genauer Betrachtung als Wettbewerbsverzerrung und sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehndlung. Wenn die drohende Pleite von Karstadt für einen Steuererlass genügt, warum kommen dann nicht auch kleine und mittelständische insolvente Unternehmen in diesen Genuss? Und: Karstadt hat in der Vergangenheit viele Einzelhändler vom Markt verdrängt – Einzelunternehmer, die ihre Existenz verloren haben, weil sie nicht über die Kapitalkraft verfügten um in puncto Angebotsvielfalt und Preisgestaltung mit dem Kaufhaus-Riesen mitzuhalten. Soll dieser Vorgang durch ein Steuergeschenk auch noch belohnt werden? Müsste nun nicht auch Karstadt dem gleichen volkswirtschaftlichen Faktor zum Opfer fallen wie die Einzelhändler, die zuvor von Karstadt in die Pleite gedrängt wurden? Die von Karstadt verdrängten Einzelhändler kamen auch nicht in den Genuss staatlicher Geschenke.

Zugegeben: Die Erhaltung eines Unternehmens und damit auch von Arbeitsplätzen ist ein ehrbares und richtiges Ziel. Aber der Staat ist aus guten Gründen verfassungsrechtlich zur Gleichbehandlung verpflichtet. Und das Gleichbehandlungsgebot ist – so lehrt uns die Geschichte – ein hohes Gut, das nicht geopfert werden sollte. Auch nicht zum Zwecke der Erhaltung vieler Arbeitsplätze.

Es wäre doch so einfach: Der Gesetzgeber könnte gesetzlich regeln, dass jedes Unternehmen, das Insolvenz angemeldet hat und Mitarbeiter beschäftigt, zukünftig keine Steuern mehr zahlen muss. Das wäre zwar nicht finanzierbar, aber dafür wäre es gerecht.

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