Es ist so weit. Nun bin auch ich unter die Blogger – oder besser: Blawger – gegangen. Und ich starte meinen Blawg-Auftritt gleich mit einer Erklärung für all diejenigen, die mit den Begriffen “Blog” und “Blawg” so rein gar nichts anfangen können.
Der Begriff “Blog” ist ein sprachlicher Ableger des Wortes “Weblog”, das aus zwei Wortteilen (“Web” und “log”) besteht und frei übersetzt so viel heißt wie Logboch im Netz. Ein Blog stellt also eine Internetplattform dar, auf der Aufzeichnungen veröffentlicht werden. Eine Unterart des Blogs ist das sogenannte “Blawg”. Hierbei handelt es sich – wie unschwer zu erkennen ist – um eine weitere sprachliche Abwandlung des Wortes “Blog”. Ein Blawg ist ein Blog, das Aufzeichnungen zu juristischen Themen im weitesten Sinne enthält (law = Gesetz, Jura).