Wo «Schwedisches Möbel-Lager» draufsteht, müssen auch schwedische Möbel drin sein. Dies entschied das Landgericht Essen mit Urteil vom 12.01.2006 (Az.: 43 O 133/05). Ein Unternehmen, das mit der Angabe «Schwedisches Möbel-Lager» werbe, gebrauche eine irreführende Aussage, wenn weder die dort angebotenen Möbel aus Schweden oder von einem schwedischen Hersteller stammen noch es sich um die Verkaufsstätte eines schwedischen Unternehmens handelt, so die Richter.
«Schwedisches Möbel-Lager»
April 19, 2006
von RA Finkeldei