Das Mobilfunkunternehmen O2 darf Prepaid-Guthaben nicht einfach löschen, wenn der Kunde sein Guthaben nicht innerhalb von 12 Monaten verbraucht oder der Vertrag beendet ist. Dies entschied jetzt das Oberlandesgericht München in einem von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg angestrengten Prozess (Urteil vom 22.06.2006; Az.: 29 U 2294/06). Eine solche Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei unwirksam.
Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen auch für alle anderen Mobilfunkanbieter. Jedem Nutzer einer Prepaid-Karte ist dringend zu raten, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, falls er die Löschung seines Gesprächsguthabens feststellt.