Das Finanzgericht (FG) Köln hat mit Urteil vom 31. Oktober 2012 (Az. 12 K 1136/11) entschieden, dass die Gewinne eines erfolgreichen Pokerspielers der Einkommensteuer unterliegen.
Geklagt hat ein Flugkapitän, der seit Jahren an Pokerturnieren teilnimmt. In den letzten Jahren gewann er Preisgelder im sechsstelligen Bereich. Diese Preisgelder hatte das Finanzamt in dem Steuerbescheid, den der Kläger mit seiner Klage angefochten hat, als Einkünfte aus Gewerbebetrieb besteuert. Das Finanzamt hat die Ansicht vertreten, dass Gewinne aus Pokerspielen nur bei einem Hobbyspieler steuerfrei sind. Wer das Pokerspiel berufsmäßig betreibe, der erziele mit seinen Gewinnen steuerpflichtige Einkünfte.
Das FG Köln hat die Klage abgewiesen.
Die Gewinne eines Pokerspielers sind nach Meinung des Finanzgerichts jedenfalls dann zu besteuern, wenn er über Jahre hinweg immer wieder erfolgreich an namhaften, mit hohen Preisen dotierten Turnieren teilnehme. Es komme nicht darauf an, ob der Spielerfolg bei einem Durchschnittsspieler, der der Kläger nicht ist, oder bezogen auf ein einzelnes Blatt vom Zufall abhänge. Entscheidend sei, ob der Pokerspieler nach seinen individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten mit guten Erfolgsaussichten an renommierten Pokerturnieren teilnehmen könne und hierbei wiederholt Gewinne erziele.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Das FG Köln hat die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen.