Nach dem Finanzgericht Niedersachsen (siehe diesen Bericht im Blawg) hält nun auch das Finanzgericht des Saarlandes (Beschluss vom 22.03.2007, Az.: 2 K 2442/06) die geänderte Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Dass die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nun nur noch ab dem 21. Entfernungskilometer wie Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abgesetzt werden können, verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und die Prinzipien des objektiven und des subjektiven Nettoprinzips.
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