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Online-Scheidung kann gefährlich sein 

 Oktober 17, 2014

von  RA Finkeldei

Scheidung onlineEine Anwaltskanzlei, die im Internet damit wirbt, dass über sie Scheidungen bundesweit online, d. h. ohne Anwaltsbesuch, durchgeführt werden können, ist von einer Mandantin auf Schadensersatz verklagt worden. Die aus Russland stammende Klägerin füllte das auf der Homepage der Kanzlei zur Verfügung gestellte Online-Formular aus und gab an, dass wechselseitig auf Ehegattenunterhalt und Versorgungsausgleich verzichtet werden sollte. Die beklagte Kanzlei kam diesem Wunsch nach. Im Rahmen des Scheidungsverfahrens wurde ein entsprechender Vergleich geschlossen.

Die Klägerin verlangte von der beklagten Kanzlei nun Schadensersatz, weil sie die Tragweite des wechselseitigen Verzichts auf Ehegattenunterhalt und Versorgungsausgleich nicht überschaut hatte. Sie begründete ihr Schadensersatzverlangen damit, dass die beklagte Kanzlei sie vor Abschluss des Vergleichs auf dessen konkrete Folgen hätte hinweisen müssen.

Das Landgericht Berlin gab der Klägerin Recht (Urteil vom 05.06.2014, Az. 14 O 395/13). Bedeutung und Tragweite dieses weitreichenden Verzichts seien der Klägerin zum Zeitpunkt der Scheidung nicht klar gewesen. Dass der Rechtsanwalt sie über die Folgen des Verzichts nicht aufklärte, stelle einen Beratungsfehler dar, der die beklagte Kanzlei zum Ersatz aller Schäden verpflichte, die aus dem fehlerhaften Vergleich hervorgehen. Denn die Verwendung eines Online-Formulars entbinde den Rechtsanwalt nicht von seinen Beratungspflichten.

Diese Entscheidung belegt einmal mehr, dass die Online-Rechtsberatung Grenzen hat. Insbesondere bei nicht ganz einfach gelagerten Sachverhalten und rechtlich anspruchsvollen Fragestellungen sollte das persönliche Gespräch mit einem Rechtsanwalt obligatorisch sein.

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