Die Düsseldorfer Tabelle, dies ist die Ausarbeitung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zur Höhe des Kindesunterhalts, wird mit Wirkung ab dem 1. Januar 2011 geändert. Die “neue” Düsseldorfer Tabelle ist seit heute hier abrufbar.
Geändert haben sich hauptsächlich die Selbstbehaltssätze.Die Höhe des Kindesunterhalts ist – mit Ausnahme des Unterhaltsbedarfs von Studenten mit eigener Wohnung – gleich geblieben.