Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat nach der Niederlage seiner Partei bei den Landtagswahlen in NRW erklärt, er werde die erforderlichen Maßnahmen treffen, damit Bundespräsident Horst Köhler den Bundestag auflösen kann und der Weg frei ist für Neuwahlen im Herbst diesen Jahres.
Was genau Gerhard Schröder mit den erforderlichen Maßnahmen meinte, lässt sich in Art. 68 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) nachlesen. Dort heißt es, dass der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Deutschen Bundestag auflösen kann, wenn der Bundeskanzler zuvor beantragt hat, ihm das Vertrauen auszusprechen (sogenannte Vertrauensfrage), und dieser Antrag nicht mindestens die einfache Mehrheit der Mitglieder des Bundestages gefunden hat. Das Auflösungsrecht des Bundespräsidenten erlischt allerdings, sobald der Bundestag einen anderen Bundeskanzler gewählt hat, spätestens aber nach 21 Tagen.
Ob der Bundespräsident nach einer gescheiterten Vertrauensfrage tatsächlich den Bundestag auflöst, liegt also nicht nur in seinem Ermessen, sondern setzt auch noch voraus, dass der Deutsche Bundestag nicht zuvor einen neuen Bundeskanzler gewählt hat. Angesichts der knappen Mehrheitsverhältnisse im Bundestag dürfte es für die derzeitigen Regierungsparteien schwierig werden, die Wahl eines Bundeskanzlers aus den Reihen der Opposition zu verhindern. Wenn CDU/CSU und FDP es anstreben, wird es also möglicherweise nicht zu einer Auflösung des Bundestages kommen, sondern stattdessen einen Interimskanzler geben.
Ich bin gespannt, welche taktische Entscheidung die Oppositionsparteien treffen und wie sie vorgehen werden.
Nachtrag: Die Vertreter der Oppositionsparteien haben Neuwahlen noch im Jahre 2005 begrüßt. Sollte dies ernst gemeint sein, was bei Politikern im Allgemeinen schwer einzuschätzen ist, dann wäre nun also klar, dass es keinen Interimskanzler bis zum regulären Wahltermin im Jahre 2006 geben wird. Es wird wohl noch in diesem Jahr zu Bundestagswahlen kommen.