Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Existenzgründungen in Form der sogenannten Ich-AG bis Ende 2007 möglich sein. Gleichzeitig soll § 57 Abs. 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch dahingehend geändert werden, dass der Existenzgründungszuschuss nur noch an Existenzgründer gezahlt wird, die ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit darlegen. Gründer müssen also zukünftig nicht nur ein Geschäftskonzept und ein Tragfähigkeitsgutachten vorlegen, sondern auch darlegen, dass sie für die Selbstständigkeit geeignet sind.
Erst fördert der Staat Existenzgründer, damit möglichst viele Arbeitsplätze geschaffen werden, und dann schränkt er diese Förderung wieder ein. Was sagt uns das?