Der neue Rundfunkgebührenstaatsvertrag sieht vor, dass Fernsehgebühren ab 2007 grundsätzlich auch dann fällig sind, wenn zwar kein Fernsehgerät vorhanden ist, dafür aber ein PC mit Internetzugang. Die neuen komplizierten Regelungen treffen insbesondere diejenigen, die bisher keine TV-Gebühren zahlen mussten. Einzelheiten können hier bei Heise nachgelesen werden.
Besonders betroffen sind auch Freiberufler und Gewerbetreibende, die in ihrem Betrieb kein Fernsehgerät stehen haben, dafür aber über einen PC mit Internetzugang verfügen. Sie werden zukünftig in Höhe einer Fernsehgebühr zur Kasse gebeten. Unglaublich, wenn man bedenkt, dass dieselben Unternehmer mittlerweile gesetzlich verpflichtet sind, ihre Umsatzsteuervoranmeldungen via Internet abzugeben.
Schon jetzt mache ich darauf aufmerksam, dass es mir besondere Freude bereiten würde, im Jahre 2007 gegen den ein oder anderen Gebührenbescheid zu klagen 😉
Nachtrag: Umsatzsteuervoranmeldungen sollen laut Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 28.04.2004 (Az.: IV A 7 – S 0321 – 34/05) nun doch weiterhin in Papierform möglich sein; genauso wie Lohnsteueranmeldungen. An der Unsinnigkeit der Internetgebühr ändert das aber trotzdem nichts.