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Erfolg im Ed Hardy-Streit 

 August 13, 2009

von  RA Finkeldei

Mein Mandant kaufte bei eBay ein T-Shirt der Marke Ed Hardy. Weil es ihm zu klein war, wollte er es – ebenfalls über eBay – weiterverkaufen. Noch bevor die Auktion beendet war, erhielt er eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Winterstein und Ruhrmann des Inhabers der Rechte an der Marke Ed Hardy in Deutschland (Clemens K.). Ihm wurde vorgeworfen, eine Fälschung zum Kauf angeboten zu haben.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangte man von ihm die Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von mehr als 1.600,00 Euro.

Als mein Mandant auf meinen Rat hin weder die Unterlassungserklärung abgab noch Zahlung leistete, wurde er vom Gegner auf Zahlung der Anwaltskosten verklagt.

Es wurden viele Schriftsätze ausgetauscht und zwei Verhandlungstermine beim Amtsgericht Frankfurt am Main durchgeführt. Am Ende wurde die Klage abgewiesen. Mein Mandant muss nicht zahlen.

Das Gericht sah in dem Vortrag des Gegners, mein Mandant habe eine Fälschung im Internet angeboten, eine unbeachtliche Behauptung ins Blaue hinein. Der Gegner konnte nämlich keine nachweisbaren konkreten Anhaltspunkte dafür benennen, dass es sich um ein Falsifikat handelte. Das T-Shirt stand als Beweismittel nicht mehr zur Verfügung.

Kosten erstatten muss nun der Gegner: Anwaltskosten, Reisekosten, Gerichtskosten. Etwa 2.200,00 Euro hat ihn der Spaß insgesamt gekostet.

Das – anonymisierte – Urteil kann hier nachgelesen werden.

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  1. Ich hatte einen identischen Fall, aber meiner Mandantin zu einer anderen Vorgehensweise geraten.

    Ein simples Schreiben an den Gegenvertreter mit Schilderung des Sachverhaltes und Nennung des Verkäufers, von dem meine Mandantin die Ware bezogen hat, und die Sache war erledigt.
    “Wenn Ihre Behauptung richtig ist , wurde meine Mandantin selbst Opfer. Ich gehe davon aus, dass Ed Hardy nicht Konsumenten sondern die wirklichen Profiteure zur Strecke bringen will. Gerne unterstützt Sie meine Mandantin dabei, indem Sie Ihnen den Verkäufer nennt. Damit sollte die Sache erledigt sein.”

    Meine Mandantin hatte damit kein Prozessrisiko und müsste sich auch nicht wegen irgendwelcher Gerichtstermine dienstfrei nehmen (was bei einem Prozess wegen einer “Raubkopie” durchaus unangehm ist). Die minimalen Kosten für dieses Schreiben hat sie gerne selbst getragen und gedanklich als Lehrgeld für mehr Vorsicht im Web verbucht.

    mfg

    Peter Harlander

  2. Mehr Vorsicht? Ich dachte Ed Hardy mahnt alles ab was nicht bei drei oben auf den Bäumen ist? Oder erkennen die Herren Anwälte tatsächlich eine Fälschung anhand eines meist unscharfen mini-Bild bei eBay, hood & Co.?

    #k.

  3. Glückwunsch!

    Meines Wissens hätte man die Klage auch mangels Rechtsschutzbedürfnisses ablehnen können. Wer zuerst abmahnt, dann aber, nachdem keine UE abgegeben wird, nur auf Ersatz der Kosten klagt, nicht aber auf Unterlassung, zeigt doch, dass es ihm auf die Unterlassung nicht wirklich ankommt. Das riecht dann gewaltig nach Missbrauch. So jedenfalls die Rechtsprechung in Markensachen!

    Wenn es sich um ein Falsifikat handelt würde es mich aber auch mal interessieren, ob Herr K überhaupt nachweisen könnte, dass Herr Hardy ein Werk geschaffen hat, dass der Fälschung als Vorlage gedient hat. Wenn jemand irgendein Tattoomotiv auf ein Shirt druckt und “Ed Hardy” drüberschreibt, dann ist das bei gewerblichem Handeln ein Markenrechtsverstoß, nicht aber ein urheberrechtlicher!

    Meine Ed-Hardy-Fälle sind bisher immer irgendwie anders beendet worden, jedenfalls aber nie mit Zahlung …. 🙂

    MfkG Klaus Hornung

  4. schön, dass es auch mal sowas zu diesem Thema zu lesen gibt. Der Abmahnwahnsinn nimmt langsam echt groteske züge an und erinnert an die Abzockmethoden mancher “Gratis”-Seiten. Nach dem Motto: Wer mit dem Gericht droht wird schon “sein” Geld bekommen…

  5. Eine Mdt. von mir wurde im Dez. letzten Jahres abgemahnt – wir haben modifizierte Unterlassenserklärung (also u.a. ohne die Verpflichtung zur Übernahme der Anwaltskosten) ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abgegeben, Zahlungen erfolgten nicht.

    Ergebnis: Etwa ein halbes Jahr später kam die Aufforderung, die Anwaltskosten und pauschalierten SchE zu zahlen (was die Mdt. vorliegend nicht getan hat).

    Jetzt warten wir erst mal ab, wie lange Ed Hardy brauchen wird, sich zu einer Klage durchzuringen. Möglicherweise nie….

    Bestreiten des Vorliegens einer Fälschung klingt in meinen Ohren jedenfalls nach einer guten Strategie.

    @ Harlander: Es ist also noch nicht unbedingt vorbei…..

  6. Zitat aus dem
    Urteil des AG Frankfurt vom 11.4.2008, 31 C 2456/07

    “Die für einen Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr wird bereits aufgrund des einmaligen Verstoßes des Beklagten gegen das Urheberrecht vermutet. Die Vermutung kann nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden, d.h. der
    Verletzter muss ein Unterlassungsversprechen mit dem weiteren
    Versprechen abgeben, er werde für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine angemessen hohe Strafe an den Rechtsinhaber zahlen [s. Wandtke/Bullinger/v. Wolff, Urheberrecht, 2. Aufl. (2006), § 97, Rn.
    35)].”

    Ich gratuliere zum Erfolg!

    Sollte Kollege RA Winterstein meine in Österreich aufhältige Mandantin klagen, werde ich auf Ihre Argumente und die Argumente aus den Kommentaren zurückgreifen, seit meinem Antwortschreiben vom Oktober 2008 kam erst im Juli 2009 ein Vergleichsanbot (Kostenersatz Euro 500 für 3 Verkäufe von E. H…. Textilien über ebay) ……

  7. Hallo,

    leider hat es auch mich erwischt und habe im September diese Abmahnung erhalten. Auf ein eigenes Schreiben an die Kanzlei Winterstein, dass auch ich selber Opfer war. Da der Artikel vom damaligen Verkäufer mir die Originalität zu 100% zugesichert wurde. Das hat dem Anwalt ‘Winterstein’ nicht interessiert und hat nun ein zweites Schreiben geschickt, indem dieser ‘außergerichtlich’ das Bußgeld in Höhe von 1.700 Euro + Unterzeichnung der Unterlassungserklärung aufforderte. Nun habe ich einen Anwalt eingeschaltet, der eine modifizierte Unterlassungserklärung aufsetzten wird und mal weiter sehen…

    Welche Frage mich aber jetzt interessiert, ist, wie kommt diese Kanzlei an unsere Adressdaten ran?? Hat jemand darauf eine Antwort? Ich dachte bis jetzt immer, dass ebay aus Datenschutz diese NICHT weitergibt. Aber wie kommen diese trotzdem an unsere Daten? Wenn, angenommen, die Ware damals NICHT selbst von einen ihrer ‘Schläfer’ ersteigert wurde, um über die Kaufabwicklung an die Daten zu gelangen?

    Hoffe, es hat evtl. jemand eine Antwort darauf?

  8. ich habe im januar 2009 eine abmahnung erhalten für ein t shirt ed hardy. habe einen anwalt eingeschaltet, habe weder unterlassungserklärung unterschrieben noch bezahlt 1650. Ich erhielt bis dato 2 schreiben vom wintertein. wieder hat mein anwalt zurückgeschrieben.
    jetzt ist das über 3 jahre her, habe den artikel auf ebay.at verkauft, da ich aus österreich bin. JETZT kommt der hammer. der winterstein rief meinen anwalt hier in österreich an, es gelte deutsches recht (verjährung ende 2012, nicht januar 2012), ich solle 250 bezahlen, dann wär die sache erledigt oder sie klagen mich in frankfurt! geht das überhaupt? ich meine, ich bin aus österreich udn habe die ware aus österreich aus verkauft, dann wäre der gerichtsstand wohl hier in österreich und nicht in frankfurt?!

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