Nicht selten ist am Ende eines anwaltlichen Schriftsatzes zu lesen, dass nicht berührtes Vorbringen des Gegners bestritten werde. In einem gegnerischen Schriftsatz musste ich heute folgendes lesen:
Nicht gerührtes Vorbringen wird geschnitten.
Wie es zu dieser wahren Stilblüte gekommen sein mag? Man traut sich ja gar nicht, von einem Fehler einer Schreibkraft auszugehen. Mein Tipp: Der Kollege hat gar keine Schreibkraft, sondern verwendet eine Diktiersoftware ohne sich die Mühe zu machen, den von der Software umgesetzten Text nachträglich noch einmal auf Fehler zu kontrollieren.
Na, wer sich’s leisten kann …
Nicht gerührtes Vorbringen wird geschüttelt.
Den Satz kann man sich auch getrost, denn er bewirkt ungefähr soviel wie ein Antrag auf Anerkenntnisurteil oder zur Kostenlast. Beides liest man aber auch dauernd. Wer Schreibfehler vermeiden möchte, kann damit anfangen, das Überflüssige wegzulassen.