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Der Mietwagenmarkt im Wandel? 

 Oktober 9, 2005

von  RA Finkeldei

Einige neuere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sorgen seit geraumer Zeit für Unruhe auf dem Mietwagenmarkt. Dies hat folgenden Hintergrund:

In der Mietwagenbranche haben sich neben den Normaltarifen sogenannte “Unfallersatztarife” etabliert. Der “Unfallersatztarif” ist bis zu 100% teurer als der Normaltarif und wird in Rechnung gestellt, wenn der Kunde einen Mietwagen auf Grund eines Verkehrsunfalls anmietet. Dies führte dazu, dass die Haftpflichtversicherer, die für solche Mietwagenkosten in den meisten Fällen aufkommen müssen, gerichtlich überprüfen ließen, ob die aus ihrer Sicht überteuerten “Unfallersatztarife” zulässig sind.

Der Bundesgerichtshof hat nun gleich mehrfach entschieden, dass eine Mietwagenrechnung in der Regel nur bis zur Höhe des Normaltarifs zu erstatten ist. Nur ausnahmsweise sei der teurere “Unfallersatztarif” ersatzfähig; nämlich dann, wenn der Mietwagenunternehmer ein erhöhtes betriebswirtschaftliches Risiko eingegangen ist oder wenn dem Mieter der Normaltarif nicht ohne weiteres zugänglich war.

Diese Rechtsprechung wird möglicherweise zur Folge haben, dass mehr und mehr Haftpflichtversicherer Mietwagenfirmen auf Teilen ihrer Rechnungen sitzen lassen. Ob und welche Mietwagenunternehmen dann den eigenen Kunden zur Kasse bitten, bleibt abzuwarten.

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