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Der Krieg “der Wendler” 

 Mai 22, 2013

von  RA Finkeldei

Der Schlagersänger Michael Norberg alias Michael Wendler war von dem aus Velbert stammenden Schlagersänger Frank Wendler verklagt worden, es zukünftig zu unterlassen, sich “Der Wendler” oder “Wendler” zu nennen. Frank Wendler heißt – anders als Michael Wendler – mit Geburtsnamen Wendler und hatte sich im Jahr 2008 beim Deutschen Patent- und Markenamt die Wortmarke “Der Wendler” schützen lassen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat nun mit Urteil vom 21. Mai 2013 (Az. I-20 U 67/12) entschieden, dass weder Michael noch Frank Wendler sich zukünftig “Der Wendler” oder “Wendler” nennen dürfen, ohne zugleich einen klarstellenden Zusatz zu verwenden, aus dem hervorgeht, welcher Wendler gemeint ist. Gleichzeitig hat das Gericht Frank Wendler zur Löschung der auf ihn eingetragenen Wortmarke verurteilt.

Nach Auffassung des Gerichts liegt hier ein Fall der Koexistenz gleichnamiger Personen vor. Der bürgerliche Name von Frank Wendler und der Künstlername von Michael Wendler seien gleichwertig. Beide hätten daher Rücksicht aufeinander zu nehmen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Möglicherweise muss sich noch der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Fall befassen …

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