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Was Mandanten sagen

4.9 von 5.0 | 115 Bewertungen aus zwei Portalen

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Mark C.

Mir wurde freundlich, schnell und sehr kompetent weitergeholfen. Sollte ich nochmal anwaltliche Hilfe benötigen, werde ich nicht zögern, Herrn Finkeldei zu kontaktieren.
Sehr empfehlenswert und 5 Sterne von mir!

M. W.

Kann nur sagen: Alles perfekt!
Besser hätte es nicht laufen können.
Klare Aufklärung, tolle Kommunikation. Auch ein Lob an die nette Dame vom Empfang/Telefon.
Grüße aus Stuttgart :)

Frank Schröder

Toller Rechtsanwalt hat mir sehr geholfen 👍 Immer wieder 👌 Danke

Wichtige Tipps

Frist
beachten

Gegen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss innerhalb von drei Wochen ab dem Zugang des Kündigungsschreibens Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden. Wird diese Frist versäumt, ist gegen die Kündigung nichts mehr auszurichten.

Sofort
handeln

Auch Formfehler einer Kündigung müssen sofort moniert werden. Es muss daher umgehend gehandelt werden. Kontaktieren Sie uns schnellstmöglich nach Erhalt der Kündigung, damit wir die Kündigung rechtzeitig angreifen können.


Nichts
unterschreiben

Unterschreiben Sie auf keinen Fall eine Vereinbarung, die Ihnen vom Arbeitgeber vorgelegt wird, ohne vorher unseren Rat einzuholen! Anderenfalls drohen erhebliche Nachteile. Zum Beispiel wird die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages unter Umständen damit bestraft, dass Ihnen das Arbeitslosengeld gekürzt wird.

Elektronische Akte inklusive 

Unsere gesamte Korrespondenz mit Ihnen, der Gegenseite, dem Arbeitsgericht und sonstigen Stellen erhalten Sie selbstverständlich in Abschrift. Wenn Sie mögen: im Wege eines digitalen Zugangs zu Ihrer eAkte. Per E-Mail werden Sie über neue Dokumente in Ihrer eAkte informiert.

Selbstverständlich erhalten Sie sämtliche Dokumente auf herkömmlichem Weg per Post, wenn Sie dies bevorzugen. Die eAkte ist kein Muss, sondern lediglich eine digitale Ergänzung unseres Services als Alternative zur Briefpost.

eAkte

Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Die Antwort auf diese Frage finden Sie auf der Seite Abfindung.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Eine Berufsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten, die entstehen, wenn Sie sich mit anwaltlicher Hilfe gegen die Kündigung verteidigen. Sicherheitshalber sollte aber immer eine Kostenübernahmeerklärung der Rechtsschutzversicherung eingeholt werden. Wir übernehmen das gerne (kostenlos) für Sie, wenn Sie uns die Daten zu Ihrer Versicherung mitteilen (Name der Versicherung, Name des Versicherungsnehmers, Versicherungsnummer).

 

Muss ich bei Gericht erscheinen?

Gerichtstermine in Ihrer Angelegenheit werden von Rechtsanwalt Nils Finkeldei wahrgenommen. In der Regel müssen Sie ebenfalls bei Gericht erscheinen. Das hat folgenden Grund: In einem Gerichtstermin wird immer auch erörtert, ob die Angelegenheit im Wege einer Einigung (sogenannter Vergleich) erledigt werden kann. Da Sie mit einem solchen Vergleich ausdrücklich einverstanden sein müssen, wird ihr persönliches Erscheinen angeordnet.

Wie ist der Ablauf?

Gegen die Kündigung muss innerhalb von drei Wochen seit ihrem Zugang Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Mit der Klage beantragen wir festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet wurde bzw. wird.

Daraufhin bestimmt das Arbeitsgericht einen zeitnahen ersten Gerichtstermin, den sogenannten Gütetermin, zu dem Sie in der Regel persönlich erscheinen müssen - selbstverständlich in Begleitung von Rechtsanwalt Nils Finkeldei. In diesem Gütetermin wird erörtert, ob eine einvernehmliche Erledigung möglich ist, indem ein sogenannter Vergleich geschlossen wird. Schon dieser Gütetermin muss gut vorbereitet werden, damit die Begründung der Kündigung durch den Arbeitgeber in der Verhandlung angegriffen werden kann. Je besser die Verteidigungsargumente, umso besser die Verhandlungsposition und umso besser das Ergebnis für Sie.

Kommt eine Einigung im Gütetermin nicht zustande, bestimmt das Gericht einen Fortsetzungstermin (sogenannter Kammertermin), der jedoch deutlich weiter in der Zukunft liegt. Bis zu diesem weiteren Gerichtstermin muss der Arbeitgeber die Gründe für die Kündigung schriftlich darlegen und unter Beweis stellen. Im Gegenzug können wir zu dem Schriftsatz des Arbeitgebers selbstverständlich auch noch Stellung nehmen.

In dem Fortsetzungstermin werden dann die vorgebrachten Argumente erörtert. Kommt es erneut nicht zu einer Einigung, muss das Arbeitsgericht entscheiden.

Wie hoch sind die Anwaltskosten?

Die Höhe der Anwaltskosten ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Sie ist abhängig vom sogenannten Streitwert und vom Umfang der anwaltlichen Tätigkeit. Gerne teilen wir Ihnen die voraussichtlichen Kosten in einem persönlichen Gespräch (vor Auftragserteilung) mit.

Wichtig: Bis zum Abschluss des gerichtlichen Verfahrens in erster Instanz trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten in voller Höhe und die Gerichtskosten zur Hälfte; und zwar unabhängig vom Ausgang. Hierbei handelt es sich um eine Ausnahmeregel im Arbeitsrecht. Erst ab der zweiten Instanz (Berufungsverfahren) gilt der Grundsatz, dass der Unterlegene (auch) die Kosten des Gegners tragen muss.

Besteht vor dem Arbeitsgericht Anwaltszwang?

Nein. Sie können auch ohne anwaltlichen Beistand Kündigungsschutzklage erheben. Wegen der Komplexität des Arbeitsrechts ist hiervon jedoch dringend abzuraten. Bei falschem Vorgehen drohen vermeidbare Folgeprobleme (Verfall von Lohnansprüchen, Verfall von Urlaubsansprüchen, Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, etc.).

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Unsere Kontaktdaten

Anwaltskanzlei Finkeldei, Rechtsanwalt Bottrop

Gladbecker Straße 29

46236 Bottrop

kanzlei@finkeldei-online.de

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