So provokant die Überschrift dieses Artikels auch klingen mag: Sollte das laut Spiegel online der österreichischen Staatsanwaltschaft nun vorliegende Sachverständigengutachten tatsächlich zu dem Ergebnis kommen, dass Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus mit etwa 40 km/h in entgegengesetzter Fahrtrichtung die Piste hinauffuhr, die die getötete Beata C. mit etwa 10 km/h hinunterfuhr, dürfte er mit einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung rechnen. Althaus soll bei seinem Fahrmanöver außerdem eine Sicherheitsabsperrung umfahren haben.
Nach den Regeln des internationalen Skiverbandes (FIS) gilt:
Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
Althaus selbst ist nach Angaben von Spiegel online noch nicht vernehmungsfähig.
Ich bezweifle allerdings, dass Althaus mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe belegt werden wird. Schon aufgrund seiner eigenen schweren Verletzungen dürfte das Verfahren am Ende eingestellt werden oder mit einer Verwarnung enden.