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ad absurdum 

 Mai 29, 2009

von  RA Finkeldei

Heute bin ich nach Mailand geflogen. Den Flug habe ich im Internet gebucht. Bezahlt habe ich mit der Kreditkarte. Eingecheckt habe ich auch über das Internet und mir dann bequem die Bordkarte am PC ausgedruckt. So weit, so gut.

Bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen wollte niemand meine Bordkarte sehen. Und beim Boarding musste ich zwar die Bordkarte vorzeigen, nicht aber meinen Personalausweis. So bin ich nach Mailand geflogen, ohne dass jemand kontrolliert hätte, ob ich auch wirklich der bin, der den Flug gebucht hatte. Streng genommen hätte also eine ganz andere Person auf meinen Namen fliegen können.

Da muss man aus Sicherheitsgründen Flüssigkeiten aufwändig verpacken, damit man sie im Handgepäck mitnehmen kann, und spitze Gegenstände zu Hause lassen, aber ob möglicherweise ein mit internationalem Haftbefehl gesuchter Terrorist unbemerkt das Flugzeug betritt, scheint niemanden wirklich zu interessieren.

So führt man Sicherheitsmaßnahmen ad absurdum.

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