Seit Anfang Mai scheinen sich die Fälle, in denen angebliche Urheberrechtsverletzungen abgemahnt werden, zu häufen. Jedenfalls ist hier der Eindruck entstanden, dass die Abmahner im Mai besonders aktiv waren. Hier ein Auszug der Liste von Rechteinhabern, von denen Mandanten Abmahnungen erhielten:
- XPLOR Media Group, Inc
vertreten von den Rechtsanwälten Negele, Zimmel, Greuter, Beller - BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH
vertreten von den Rechtsanwälten Negele, Zimmel, Greuter, Beller - Hitmix Music Agentur
vertreten von Rechtsanwalt Peter Kimm - K&K Logistics GmbH
vertreten von der Kanzlei Winterstein Rechtsanwälte - Sony Music Entertainment Germany GmbH
vertreten von der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte - Bushido alias Anis Mohamed Ferchichi
vertreten von den Rechtsanwälten Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe - Ministry of Sounds Recordings (Germany) GmbH
vertreten von den Rechtsanwälten Kornmeier & Partner - Purzel-Video GmbH
vertreten von Rechtsanwalt Marko Schiek - Zentropa Entertainments23 ApS
vertreten von den Rechtsanwälten Baumgarten und Brandt
Abgemahnt werden in erster Linie Urheberrechtsverstöße, die angeblich dadurch begangen wurden, dass über den Telefon- bzw. Internetanschluss der Mandanten bestimmte urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich zugänglich gemacht wurden. In der Regel wird der Vorwurf erhoben, dass eine Datei, die das urheberrechtlich geschützte Werk enthalten haben soll, mittels eines Filesharing-Programms heruntergeladen und gleichzeitig Dritten zum Download angeboten worden sein soll.
Allen Betroffenen ist zu raten, die der Abmahnung meist beigefügte Unterlassungserklärung nicht abzugeben! Wenn überhaupt eine Unterlassungserklärung abgegeben werden soll, was von den Umständen des Einzelfalls abhängt, dann sollte hierfür unbedingt anwaltlicher Rat eingeholt werden. Nur eine von einem auf dem Gebiet des Urheberrechts versierten Rechtsanwalt modifizierte Unterlassungserklärung schützt vor einem kostspieligen gerichtlichen Verfahren und einem zu weit gehenden Vertragsstrafeversprechen.