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Abenteuer Künstlersozialkasse 

 Mai 10, 2006

von  RA Finkeldei

Mein Mandant vermittelt Diskjockeys an Veranstalter, wie z. B. Diskothekenbetreiber, und wurde von der Künstlersozialkasse als künstlersozialabgabepflichtig eingestuft (was schon mehr als fragwürdig ist). Die Folge: Mein Mandant muss jedes Jahr bis zum 31. März die Entgelte an die Künstlersozialkasse melden, die er im Vorjahr an selbstständige Künstler oder Publizisten gezahlt hat.

Die Entgeltmeldung für das Jahr 2005 gab mein Mandant am 30. März 2006 per Telefax ab. Auf dem Meldebogen heißt es wörtlich: “Beachten Sie in jedem Fall, dass Sie nur eine Meldung abgeben, also bitte entweder nur per Post oder nur per Fax melden.” Mein Mandant unterließ es deshalb, die Entgeltmeldung auch noch per Post zu versenden.

Da mein Mandant die Entgeltmeldung für das Jahr 2005 trotz Aufforderung angeblich nicht abgegeben haben soll, erhielt er von der Künstlersozialkasse einen Schätzungsbescheid, mit dem die von ihm im Jahre 2005 an Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte auf den Betrag X geschätzt wurden. Auf dieser Grundlage wurde die von ihm zu leistende Künstlersozialabgabe berechnet und festgesetzt. Der Festsetzungsbescheid enthält zugleich den alles sagenden Passus: “Sofern Sie sicher sind, den Meldebogen für das Vorjahr bereits per Post oder Fax übersandt zu haben, jedoch bisher noch keine Abrechnung erhalten haben, überlassen Sie uns bitte eine Kopie der Entgeltmeldung per Post.”

Die Künstlersozialkasse versendet also Schätzungsbescheide, obwohl sie es anscheinend selbst für möglich hält, dass bei ihr Meldebögen ‘verschwinden’ oder jedenfalls nicht zur Kenntnis genommen werden.

Dass mein Mandant die Entgeltmeldung für das Jahr 2005 per Telefax versandte, war ihm eine Lehre. Zukünftig will er wichtige Schriftstücke – selbst wenn Behörden dies nicht wünschen – zusätzlich per Einschreiben versenden. Ein guter Vorsatz, wie ich finde. Obwohl dann wahrscheinlich neuer Ärger vorprogrammiert ist. “Sie haben Ihre Entgeltmeldung doppelt abgegeben. Deshalb haben wir die von Ihnen zu zahlende Künstlersozialabgabe auch doppelt berechnet”, wird er sich dann womöglich anhören müssen.

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