Immer mehr Rechteinhaber gehen dazu über, im Internet begangene Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz – insbesondere im Wege einer Filesharing Abmahnung – zu verfolgen. Hierzu werden IT-Unternehmen damit beauftragt, den Datenverkehr in sogenannten Internet-Tauschbörsen zu überwachen und auszuwerten. Sobald festgestellt wird, dass ein urheberrechtlich geschütztes Werk in der Tauschbörse zum Download angeboten wird, wird die IP-Adresse dieses Nutzers gespeichert. Über die IP-Adresse wird anschließend mit Hilfe des Internetproviders die Person ermittelt, über deren Internetanschluss die Rechtsverletzung begangen wurde.
Der Inhaber des Internetanschlusses wird sodann von Rechtsanwälten abgemahnt, indem er schriftlich unter Fristsetzung aufgefordert wird, eine Unterlassungserklärung abzugeben und einen bestimmten – oft beträchtlichen – Geldbetrag zu zahlen.
Wir helfen Ihnen auch in derartigen Filesharing-Fällen gerne weiter. Bitte setzen Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren. Gerne geben wir vorab auch Auskunft über die Ihnen durch unsere Beauftragung voraussichtlich entstehenden Kosten.
In keinem Fall sollten Sie die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben ohne sie zuvor von einem versierten Rechtsanwalt prüfen und/oder abändern zu lassen (sog. modifizierte Unterlassungserklärung).
Hinweise zu den denkbaren urheberrechtlichen Ansprüchen der Rechteinhaber finden Sie hier.