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Freunde müssen draußen bleiben 

 Oktober 11, 2005

von  RA Finkeldei

Für alle eBay-Mitglieder gilt:

Es ist bei eBay verboten, auf eigene Angebote zu bieten oder bieten zu lassen (sogenanntes „Shill Bidding“). Das schließt auch Gebote von Personen ein, die den Verkäufer persönlich kennen. Weil Familienmitglieder, Freunde oder Angestellte eines Verkäufers Informationen zu einem Artikel einholen können, die ihnen einen Vorteil bei der Gebotsabgabe verschaffen könnten, dürfen sie nicht auf Angebote des Verkäufers bieten – auch wenn sie den Artikel wirklich kaufen möchten.

Jedenfalls wünscht sich eBay, dass diese Regel eingehalten wird. Ob sie in dieser Form überhaupt wirksam ist, ist nämlich sehr fraglich. Ich habe da so meine Zweifel, hat doch der Verkäufer zuweilen selbst keine Ahnung davon, dass ein bestimmtes Gebot von einem Freund stammt. Ich jedenfalls kenne nicht von jedem meiner Freunde den eBay-Mitgliedsnamen. Sie etwa?

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