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Arbeitszeugnis muss von ranghöherem Vorgesetzten unterzeichnet werden 

 Oktober 5, 2005

von  RA Finkeldei

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zwingend von ranghöheren Vorgesetzten unterzeichnet werden muss (Urteil vom 04.10.2005, Az.: 9 AZR 507/04). Eine fachliche Beurteilung könne nämlich nur von demjenigen vorgenommen und verantwortet werden, der in der betrieblichen Hierarchie über dem Beurteilten anzusiedeln sei.

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