Das Antidiskriminierungsgesetz, das die rot-grüne Regierung auf den Weg gebracht hatte, liegt vorerst auf Eis. Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss angerufen. Die Oppositionsparteien sind der Auffassung, mit dem Gesetz werde über das Ziel hinausgeschossen, weil es Regelungen enthalte, die über die Vorgaben der EU weit hinaus gingen.
Nun ist ungewiss, ob das Gesetzgebungsverfahren noch vor den vorgezogenen Neuwahlen abgeschlossen werden kann. Wenn nicht, dann muss das gesamte Gesetzgebungsverfahren von Anfang an neu durchlaufen werden. Der in Deutschland geltende Grundsatz der Diskontinuität besagt nämlich unter anderem, dass jedes Gesetzgebungsverfahren innerhalb einer Wahlperiode abgeschlossen werden muss.