Momentan berichten uns etliche Mandanten von Abmahnungen der U + C Rechtsanwälte URMANN+COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die im Auftrag ihrer Mandantin, der The Archive AG (www.redtube.com), dazu auffordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und 250,00 EUR zu zahlen. In den Abmahnschreiben wird den Betroffenen vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben, indem sie es ermöglicht haben, dass über ihren Internetanschluss Filmsequenzen auf der Seite www.redtube.com angeschaut wurden. Auf www.redtube.com finden sich Ausschnitte aus Porno- und Erotikfilmen, die im Wege des sogenannten Streamings angeschaut werden können.
Das Streaming folgender Filme wird derzeit von der The Archive AG abgemahnt:
- Miriam’s Adventures,
- Amanda’s Secret,
- Dream Trip,
- Hot Stories,
- Glamour Show Girls.
Die U+C Rechtsanwälte sind der Ansicht, dass die beim Streamen der Filmausschnitte technisch notwendige Zwischenspeicherung ein Vervielfältigen nach § 16 UrhG darstellt, was grundsätzlich verboten ist. Ob dies zutrifft, ist unter Juristen äußerst umstritten. Eine obergerichtliche Entscheidung oder gar eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs liegt hierzu bislang nicht vor.
Den Betroffenen kann nur dringend geraten werden, die ihnen gesetzte Frist nicht verstreichen zu lassen, weil anderenfalls ein gerichtliches Verfahren auf sie zukommen könnte. Sie sollten vor Fristablauf unbedingt anwaltlichen Rat einholen.
Wie würden Sie in diesem Fall vorgehen?