Das Landgericht Essen hat mit Urteil vom 12.05.2005 (Az.: 16 O 265/01) die Klage eines zuckerkranken Richters gegen den Getränkehersteller Coca Cola abgewiesen. Der Kläger verlangte Schadensersatz und Schmerzensgeld, weil er den Getränkeriesen für seine Zuckerkrankheit verantwortlich machte. Coca Cola würde Zuckerarten enthalten, die in der Liste der Inhaltsstoffe nicht angegeben würden und äußerst gesundheitsschädlich seien, behauptete er. Der langjährige Cola-Konsum habe Diabetes hervorgerufen.
Die Essener Richter lehnten Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche ab. Wer Cola trinkt, sei selbst für die Folgen des Zuckerkonsums verantwortlich. Denn dass Coca Cola Zucker enthält, wisse der Durchschnittsverbraucher spätestens dann, wenn er den ersten Schluck Cola genommen habe.
Mit diesem Urteil hat die deutsche Justiz einmal mehr gezeigt, dass Schadensersatzklagen wegen Gesundheitsbeeinträchtigungen hierzulande – anders als in den USA – selten Erfolg haben, wenn sich der Kläger bewusst einer Gesundheitsgefahr ausgesetzt hat.