Ihre Scheidung?
Machen wir.
Den Rest auch.
20 Jahre Erfahrung.
Was Mandanten sagen
4.9 von 5.0 | 115 Bewertungen aus zwei Portalen
Alle Bewertungen ansehen:
Mark C.
Mir wurde freundlich, schnell und sehr kompetent weitergeholfen. Sollte ich nochmal anwaltliche Hilfe benötigen, werde ich nicht zögern, Herrn Finkeldei zu kontaktieren.
Sehr empfehlenswert und 5 Sterne von mir!
M. W.
Kann nur sagen: Alles perfekt!
Besser hätte es nicht laufen können.
Klare Aufklärung, tolle Kommunikation. Auch ein Lob an die nette Dame vom Empfang/Telefon.
Grüße aus Stuttgart :)
Frank Schröder
Toller Rechtsanwalt hat mir sehr geholfen Immer wieder Danke
So einfach geht's
Sie kontaktieren uns telefonisch und beantworten einige Fragen.
Sie erhalten Formulare per Post oder E-Mail, die Sie unterschreiben und zusammen mit weiteren Dokumenten an uns zurücksenden.
Auf Wunsch kann zusätzlich ein Besprechungstermin in der Kanzlei stattfinden.
Wir reichen den Scheidungsantrag ein und halten Sie auf dem Laufenden, bis der Gerichtstermin stattfindet, in dem die Ehe geschieden wird.
Elektronische Akte inklusive
Unsere gesamte Korrespondenz mit Ihnen, dem Familiengericht und sonstigen Stellen erhalten Sie selbstverständlich in Abschrift. Wenn Sie mögen: im Wege eines digitalen Zugangs zu Ihrer eAkte. Per E-Mail werden Sie über neue Dokumente in Ihrer eAkte informiert.
Selbstverständlich erhalten Sie sämtliche Dokumente auf herkömmlichem Weg per Post, wenn Sie dies bevorzugen. Die eAkte ist kein Muss, sondern lediglich eine digitale Ergänzung unseres Services als Alternative zur Briefpost.
Häufige Fragen
Wir benötigen grundsätzlich die Heiratsurkunde bzw. Eheurkunde sowie die Geburtsurkunden aller minderjähriger gemeinsamer Kinder. Diese Unterlagen finden Sie in der Regel in Ihrem "Stammbuch der Familie".
Die Scheidung als solche kann innerhalb weniger Wochen erfolgen, wenn nicht der sogenannte Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss. Da dieser aber in der Regel durchzuführen ist und die Ehe erst geschieden werden kann, wenn alle Versorgungsauskünfte vorliegen, dauert das Scheidungsverfahren häufig sechs Monate oder länger.
Die Höhe der Scheidungskosten richtet sich maßgeblich nach den Einkommensverhältnissen der Eheleute. Es wird das bei Antragseinreichung aktuelle zusammengerechnete Vierteljahresnettoeinkommen der Eheleute ermittelt. Anhand dieses Betrages (sogenannter Verfahrenswert) wird dann aus einer Tabelle im Kostengesetz die Höhe der Anwalts- und Gerichtskosten abgelesen.
Der/Die Antragsteller/in trägt seine/ihre eigenen Anwaltskosten und die Hälfte der Gerichtskosten; letztere muss er/sie jedoch bei Antragseinreichung zunächst in voller Höhe bei Gericht einzahlen. Der/Die Antragsgegner/in muss am Ende des Verfahrens die Hälfte der Gerichtskosten an den/die Antragsteller/in erstatten. Außerdem trägt er/sie seine/ihre eigenen Anwaltskosten.
Hier finden Sie uns
Unsere Kontaktdaten
Anwaltskanzlei Finkeldei, Rechtsanwalt Bottrop
Gladbecker Straße 29
46236 Bottrop
kanzlei@finkeldei-online.de