Das Amtsgericht Köln hat mit einem am 03. Januar 2007 veröffentlichten Urteil (Az.: 133 C 56/05) entschieden, dass Fäkalgeruch und Ameisenbefall zur Minderung des Reisepreises berechtigen können. Im entschiedenen Fall hat das Gericht eine Reisepreisminderung in Höhe von 10% des Reisepreises für angemessen gehalten.
Die Kläger, eine sechsköpfige Familie, hatten sich am Urlaubsort bei der Reiseleitung über Fäkalgeruch beschwert, der auch durch Dauerlüften nicht verschwand. Unter den Fliesen im WC hatte sich wegen Undichtigkeiten Toilettenwasser angesammelt. In dem daraufhin ersatzweise bereitgestellten Appartement waren Küche, Schränke und Betten von Ameisen befallen.