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Hinflug nicht angetreten 

 Oktober 23, 2006

von  RA Finkeldei

Eine Fluggesellschaft darf einen Rückflug nicht stornieren, weil der Kunde den Hinflug nicht antritt. Dies entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main in einem Urteil vom 21.02.2006 (Az.: 31 C 2972/05, NJW 2006, 3010). Es stehe jedem Vertragspartner frei, ob er vertraglich erworbene Leistungen in Anspruch nehme oder nicht. Das Gericht gab damit der Schadenersatzklage eines Unternehmens statt.

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