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Was Mandanten sagen
4.9 von 5.0 | 115 Bewertungen aus zwei Portalen
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Mark C.
Mir wurde freundlich, schnell und sehr kompetent weitergeholfen. Sollte ich nochmal anwaltliche Hilfe benötigen, werde ich nicht zögern, Herrn Finkeldei zu kontaktieren.
Sehr empfehlenswert und 5 Sterne von mir!
M. W.
Kann nur sagen: Alles perfekt!
Besser hätte es nicht laufen können.
Klare Aufklärung, tolle Kommunikation. Auch ein Lob an die nette Dame vom Empfang/Telefon.
Grüße aus Stuttgart :)
Frank Schröder
Toller Rechtsanwalt hat mir sehr geholfen Immer wieder Danke
Wichtige Tipps
Geben Sie keine eigene Stellungnahme ab. Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, sich nicht zur Sache zu äußern. Es besteht die Gefahr, dass Sie sich selbst belasten, ohne es zu bemerken.
Beispiel: Handyverstoß. Sätze wie "Ich habe nicht telefoniert. Sehen Sie sich doch den Anrufverlauf in meinem Handy an." tragen nichts zur Entlastung bei, sondern dienen im Zweifel noch als Beweis dafür, dass Sie ein Handy tatsächlich dabei hatten.
Agieren Sie nicht ohne Rechtsanwalt. Nur ein Rechtsanwalt erhält vollumfängliche Akteneinsicht, die wiederum für eine erfolgreiche Verteidigung zwingend erforderlich ist. Und nur ein erfahrener Rechtsanwalt weiß, nach welchen Fehlerquellen in Ihrem konkreten Fall gesucht werden muss.
Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich. Warten Sie nicht, bis Sie den Bußgeldbescheid erhalten haben. Unter Umständen lassen sich nämlich schon vorher wichtige Weichen stellen, um zu verhindern, dass gegen Sie weiter ermittelt wird.
Elektronische Akte inklusive
Unsere gesamte Korrespondenz mit Ihnen, der Bußgeldstelle und sonstigen Stellen erhalten Sie selbstverständlich in Abschrift. Wenn Sie mögen: im Wege eines digitalen Zugangs zu Ihrer eAkte. Per E-Mail werden Sie über neue Dokumente in Ihrer eAkte informiert.
Selbstverständlich erhalten Sie sämtliche Dokumente auf herkömmlichem Weg per Post, wenn Sie dies bevorzugen. Die eAkte ist kein Muss, sondern lediglich eine digitale Ergänzung unseres Services als Alternative zur Briefpost.
Häufige Fragen
Es ist immer sinnvoll, sich gegen ein Bußgeld oder ein Fahrverbot zu verteidigen. Oft ist die Verteidigung erfolgreich, etwa weil die Geschwindigkeitsmessung nicht verwertet werden kann, weil Verfahrensfehler gemacht wurden, weil das Beweisfoto zu schlecht ist, etc. Und auch wenn der Vorwurf als solcher am Ende nicht entkräftet werden kann, kann unter Umständen wenigstens das verhängte Fahrverbot beseitigt werden.
Ob und inwieweit in Ihrem konkreten Fall Erfolgsaussichten bestehen, kann jedoch erst beantwortet werden, nachdem wir Einsicht in Ihre Bußgeldakte genommen haben.
Wenn gegen Sie ein Fahrverbot verhängt wurde, muss geprüft werden, ob hiergegen auch isoliert vorgegangen werden kann. Von einem Fahrverbot ist nämlich abzusehen (gegen Erhöhung der Geldbuße), wenn es zur verkehrserzieherischen Einwirkung nicht erforderlich oder für den Betroffenen wegen der mit dem Fahrverbot verbundenen Folgen als besondere Härte unzumutbar ist. Ob eine dieser Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegt, erörtern wir selbstverständlich mit Ihnen, nachdem uns von der Bußgeldstelle Akteneinsicht gewährt worden ist.
Die Höhe der Anwaltskosten lässt sich leider nicht vorhersagen. Sie ist abhängig von verschiedenen Kriterien, wie dem Aufwand und der Bedeutung der Sache. Sie müssen damit rechnen, dass die Verteidigung zwischen 300,00 EUR und 1.000,00 EUR kosten dürfte. Hinzu kommen etwaige Gerichtskosten, falls die Sache in ein gerichtliches Hauptverfahren übergeht. Besteht keine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, sollten diese möglichen Kosten ins Verhältnis gesetzt werden zu der Schwere der "Strafe", deren Beseitigung angestrebt wird. In der Regel ist es beispielsweise nicht sinnvoll, mit anwaltlicher Hilfe gegen ein Knöllchen wegen Falschparkens vorzugehen, wenn lediglich eine Geldbuße in Höhe von 15,00 EUR verhängt wurde.
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Unsere Kontaktdaten
Anwaltskanzlei Finkeldei, Rechtsanwalt Bottrop
Gladbecker Straße 29
46236 Bottrop
kanzlei@finkeldei-online.de