.st0{fill:#FFFFFF;}

KSK versendet Meldebogen für 2009 

 Januar 7, 2010

von  RA Finkeldei

Die Künstlersozialkasse hat damit begonnen, die Meldebögen für 2009 zu versenden. Bis 31. März 2010 müssen die im Jahr 2009 an Künstler gezahlten Entgelte an die Künstlersozialkasse gemeldet werden, die auf der Grundlage dieser Meldung dann die Künstlersozialabgabe berechnet.

Die Einhaltung der Meldefrist ist für alle Unternehmer, die zur Künstlersozialabgabe verpflichtet sind, unbedingt sicherzustellen. Anderenfalls droht ein Schätzungsbescheid der Künstlersozialkasse.

Verwandte Beiträge:


Düsseldorfer Tabelle 2024


Düsseldorfer Tabelle 2022


Bagatellgrenze für den Versorgungsausgleich

{"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}
>