Die Kindergeldbeträge sind mit Wirkung vom 1. Januar 2010 erhöht worden.
Für das erste und zweite Kind beträgt das Kindergeld nun je 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind je 215 Euro.
Januar 3, 2010
von RA Finkeldei
Die Kindergeldbeträge sind mit Wirkung vom 1. Januar 2010 erhöht worden.
Für das erste und zweite Kind beträgt das Kindergeld nun je 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind je 215 Euro.
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