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“Herrenloser” Einkaufswagen: Ladenbetreiber haftet 

 September 28, 2015

von  RA Finkeldei

EinkaufswagenMit Urteil vom 18. August 2015 (Az. 9 U 169/14) hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden, dass ein Ladenbesitzer grundsätzlich für Schäden haftet, die durch einen nicht hinreichend gesicherten Einkaufswagen entstehen.

Im Streitfall wurde der Pkw des Klägers während der Fahrt beschädigt, weil außerhalb der Öffnungszeiten ein zu dem Laden des Beklagten gehörender Einkaufswagen aus ungeklärter Ursache auf die Straße rollte und mit dem Pkw des Klägers kollidierte. Der Einkaufswagen war nicht gesichert; und zwar weder durch eine alle Einkaufswagen erfassende Kette noch durch ein Pfandmarkensystem, bei dem die Einkaufswagen untereinander durch einzelne Ketten verbunden sind.

Nach Auffassung des OLG muss ein Ladenbetreiber damit rechnen, dass seine Einkaufswagen von Dritten, wenn auch begünstigt durch Trunkenheit oder Übermut, zweckwidrig verwendet und anderenorts zurückgelassen werden. Deshalb sei es erforderlich und auch zumutbar, Einkaufswagen nach Geschäftsschluss durch eine abschließbare Kette zu sichern. Das Unterlassen dieser Sicherungsmaßnahme begründe eine Haftung des Ladenbetreibers für Schäden, die hierdurch verursacht werden.

Ob die Verwendung eines Pfandmarkensystem ausreichend gewesen wäre, hat das OLG ausdrücklich offen gelassen.

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