.st0{fill:#FFFFFF;}

Bewiesen: Handystrahlung gesundheitsschädlich! 

 Mai 1, 2005

von  RA Finkeldei

Mobilfunkmasten auf Wohnhäusern sind vielen Menschen ein Dorn im Auge. Unzählige Klagen auf Beseitigung wurden bereits erhoben und zum größten Teil abgewiesen, weil die Kläger die von ihnen behauptete Gesundheitsgefahr nicht beweisen konnten. Nun scheint eine Wende in Sicht.

Wie der Stern berichtet, existiert nun eine europäische Studie, die belegt, dass elektromagnetische Strahlung das Erbgut verändert. Schon bei einem SAR-Wert – er beschreibt die Strahlungsintensität – von 0,3 Watt pro Kilogramm wurden im Rahmen der Studie Veränderungen in der DNA menschlicher Zellen festgestellt.

Der derzeitige Grenzwert für Mobilfunktelefone liegt bei 2,0 Watt pro Kilogramm, also weit über dem kritischen Wert. Entsprechend wenige der auf dem Markt erhältlichen Handys sind daher so strahlungsarm, dass eine Gesundheitsgefahr ausgeschlossen werden kann.

Beim Kauf eines Handys sollte unbedingt auf den SAR-Wert geachtet werden. Kinder im Alter von unter neun Jahren sollten nach Ansicht der Wissenschaftler sogar überhaupt kein Handy verwenden.

Verwandte Beiträge:


Düsseldorfer Tabelle 2024


Düsseldorfer Tabelle 2022


Bagatellgrenze für den Versorgungsausgleich

{"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}
>