Wer künstlersozialabgabepflichtig ist, sollte nicht vergessen, dass bis spätestens 31. März 2009 die Entgeltmeldung für das Jahr 2008 an die Künstlersozialkasse bei der Unfallkasse des Bundes erfolgen muss. Bei Fristversäumnis droht eine Schätzung, die unangenehme Folgen haben kann.
Entgeltmeldung nicht vergessen!
März 16, 2009
von RA Finkeldei