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Abenteuer Künstlersozialkasse 

 Mai 10, 2006

von  RA Finkeldei

Mein Mandant vermittelt Diskjockeys an Veranstalter, wie z. B. Diskothekenbetreiber, und wurde von der Künstlersozialkasse als künstlersozialabgabepflichtig eingestuft (was schon mehr als fragwürdig ist). Die Folge: Mein Mandant muss jedes Jahr bis zum 31. März die Entgelte an die Künstlersozialkasse melden, die er im Vorjahr an selbstständige Künstler oder Publizisten gezahlt hat.

Die Entgeltmeldung für das Jahr 2005 gab mein Mandant am 30. März 2006 per Telefax ab. Auf dem Meldebogen heißt es wörtlich: “Beachten Sie in jedem Fall, dass Sie nur eine Meldung abgeben, also bitte entweder nur per Post oder nur per Fax melden.” Mein Mandant unterließ es deshalb, die Entgeltmeldung auch noch per Post zu versenden.

Da mein Mandant die Entgeltmeldung für das Jahr 2005 trotz Aufforderung angeblich nicht abgegeben haben soll, erhielt er von der Künstlersozialkasse einen Schätzungsbescheid, mit dem die von ihm im Jahre 2005 an Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte auf den Betrag X geschätzt wurden. Auf dieser Grundlage wurde die von ihm zu leistende Künstlersozialabgabe berechnet und festgesetzt. Der Festsetzungsbescheid enthält zugleich den alles sagenden Passus: “Sofern Sie sicher sind, den Meldebogen für das Vorjahr bereits per Post oder Fax übersandt zu haben, jedoch bisher noch keine Abrechnung erhalten haben, überlassen Sie uns bitte eine Kopie der Entgeltmeldung per Post.”

Die Künstlersozialkasse versendet also Schätzungsbescheide, obwohl sie es anscheinend selbst für möglich hält, dass bei ihr Meldebögen ‘verschwinden’ oder jedenfalls nicht zur Kenntnis genommen werden.

Dass mein Mandant die Entgeltmeldung für das Jahr 2005 per Telefax versandte, war ihm eine Lehre. Zukünftig will er wichtige Schriftstücke – selbst wenn Behörden dies nicht wünschen – zusätzlich per Einschreiben versenden. Ein guter Vorsatz, wie ich finde. Obwohl dann wahrscheinlich neuer Ärger vorprogrammiert ist. “Sie haben Ihre Entgeltmeldung doppelt abgegeben. Deshalb haben wir die von Ihnen zu zahlende Künstlersozialabgabe auch doppelt berechnet”, wird er sich dann womöglich anhören müssen.

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  • Daß die Meldung mal untergeht, ist eigentlich nicht so dramatisch, und auch ein Schätzungsbescheid ist keine schlimme oder dramatische Angelegenheit. Dann schickt mal die Meldung halt nochmal hin und fertig.

  • Die Künstlersozialkasse ist eben keine Künstlersozialkasse, jedenfalls wenn man künstlerisch arbeitet und keine Vorkenntnisse in Verwaltungsrecht hat. Ich hatte mich bei der KSK abgemedet mit dem Wortlaut “bin seit xxx arbeitslos gemeldet” und Unterlagen des Arbeitsamtes beigelegt (IMMER per Einschreiben). Das wurde ignoriert und ich bekam als arbeitslose AL 2-Empfängerin Mahnungen. Das Arbeitsamt hatte in diesem Zeitraum für mich RV/KV/PV-Beiträge gezahlt. Diese bescheide schickte ich wiederum an die KSK, die mir schliesslich einen Gerichtsvollzieher nach Hause schickte. Durch das Arbeitsamt wurde mir ein Anwalt für Verwaltungsrecht bezahlt, der mir aus dieser Doppel-Nummer heraushelfen sollte. Jener konnte nur feststellen, daß es mein Fehler gewesen sei; ich hätte bei meiner Abmeldung schreiben müssen: “nicht mehr künstlerisch tätig”.
    2 Jahre später zahle ich so immer noch Raten an die KSK für RV-Beiträge, die 1. im selben Zeitraum vom Arbeitsamt bereits gezahlt wurden und 2. beim Deutschen Rentenversicherungsbund gar nicht auftauchen.
    So schreibe ich weiterhin Briefe mit der Betreffzeile “”Widerspruch” an die KSK, die wiederum schicken mir Kontoauszüge mit denselben fraglichen Zeiträumen. Leider ist Wilhelmshaven ein Stück weit weg von meinem Wohnort; ich sollte mir Urlaub nehmen und die zuständige Sachbearbeiterin dort besuchen um sie mit dieser gesammelten Papierflut konfrontieren.
    Meine Erfahrung mit der KSK ist kein Einzelfall – immer wieder höre ich von prekär lebenden Künstlern aus dem Dienstleistungssektor des Kulturbetriebes von ähnlichen Fällen – es geht um An- unf Abmelden, KSK vs. AL2. Ich kann so nur davon abraten, als AL2-Empfänger bei freiberuflicher Tätigkeit diese beim AAmt anzugeben und sich somit eine zweifelhaften Versicherungspflicht aufzuhalsen. Es ist nicht möglich, sich beim Arbeitsamt abzumelden und sich bei der KSK anzumelden und umgekehrt. Ausser eben, man versteht etwas von Verwaltungsrecht. Wovon man bei künstlerisch arbeitetenden Menschen nicht ausgehen sollte. Einen Anwalt können sich auch nur Priveligierte leisten.

    Liebe Frau XXX [Name von Administrator gelöscht], ich wünschte ich hätte die Zeit Ihnen einen Besuch abzustatten und Sie mit mir als lebender Mensch zu konfrontieren. Ich bin verschuldet und zahle immer noch Raten an Sie, obwohl ich weiss, daß die von Ihnen angegebenen Zeiträume der Versicherungspflicht nicht an den Deutschen Rentenversicherungsbund weitergeleitet werden und das Arbeitsamt RV-Beiträge im selben Zeitraum für mich gezahlt hat.
    liebe Grüsse, M. Brüger

  • Lieber M. Brüger !
    Ich habe mit großem Interesse Ihren Beitrag (siehe oben ) gelesen !
    Sie sind kein Einzelfall ! – ich würde mich freuen wenn Sie einmal Kontakt zu mir aufnehmen würden ! Ich bin kein Anwalt – kein Versicherungsvertreter ..ich bin Musiker und beschäftige mich seit mehr als 3 Jahren mit der KSK – und habe dazu ein Forum eingerichtet. http://www.kskforum.de – ich habe in den letzten Jahren unzählige Telefonate mit Betroffenen geführt – erhalte viele e – mails und habe mich mit Antragstellern und Anwälten persönlich getroffen ! – Ihre Erfahrungen würden mich sehr interessieren ! lieben Gruß aus Hamburg – J.Griebe
    http://www.joachimgriebe.de

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